Hinweise zur Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten in der Zusatzversorgung
vom: 16.12.2011
Dem beigefügten Informationsschreiben können Sie nähere Informationen zur Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten zwischen dem 18.05.1990 und dem 31.12.2011 in der Zusatzversorgung entnehmen.





