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Hinweise zur Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten in der Zusatzversorgung

vom: 16.12.2011

Dem beigefügten Informationsschreiben können Sie nähere Informationen zur Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten zwischen dem 18.05.1990 und dem 31.12.2011 in der Zusatzversorgung entnehmen.