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Hinweise zur Wiedergewährung der Sonderzahlung

vom: 17.01.2012

Ab 01.01.2012 erhöhen sich die monatlichen Bezüge der Beamtinnen und Beamten durch den Einbau der Sonderzahlung um 2,44 Prozent.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Hinweisschreiben.