Absenkung der Altersgrenze mit dem Grundgesetz vereinbar
vom: 14.12.2011
Der BFH hat mit Urteil vom 17.06.2010 entschieden, dass die Absenkung der Altersgrenze auf das 25. Lebensjahr für die Berücksichtigung von Kindern in der Berufsausbildung oder einer Übergangszeit oder Wartezeit durch das StÄndG 2007 ebenso wie die dazu getroffene Übergangsregelung mit dem GG vereinbar war.
Den vollständigen Urteilstext finden Sie unter www.bundesfinanzhof.de
Gegen das Urteil des Bundesfinanzhofs wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt (Az. 2 BvR 2875/10).
Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts werden die bei der Bundesfamilienkasse ruhenden Verfahren weiterhin zurückgestellt.





