Gesetzliche Änderungen zum Bundesfreiwilligendienst
vom: 13.12.2011
Am 13.12.2011 ist im BGBl. 2011 Teil I Nr. 64 das Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (BeitrRLUmsG) verkündet worden.
In Artikel 2 wurde unter Nr. 10 der § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG geändert. Der Internationale Jugendfreiwilligendienst und der Bundesfreiwilligendienst (BFD) sind nunmehr im Einkommensteuergesetz als Anspruchstatbestand aufgenommen.
Das Gesetz tritt am 14.12.2011 in Kraft. Sämtliche durch die Bundesfamilienkasse zurückgestellten Kindergeldanträge werden schnellstmöglich bearbeitet.





