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Aufhebung ELENA-Verfahren

vom: 06.12.2011

Ab dem 3. Dezember 2011 entfällt die ELENA-Meldepflicht der Arbeitgeber an die Zentrale Speicherstelle (ZSS)

Die Bundesregierung hat im Herbst 2011 angekündigt, das bestehende Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) aufzuheben. Ein entsprechender Gesetzentwurf mit dem Titel " Gesetz zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes sowie zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises" passierte den Bundesrat am 4. November 2011 und wurde am 2. Dezember 2011 verkündet (Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 60 Seite 2298 ff.).

Die Vorschriften zur Aufhebung des ELENA Verfahrens treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Ab dem 3. Dezember 2011 entfällt damit die ELENA-Meldepflicht der Arbeitgeber an die ZSS.

Aufgrund der Rechtsänderung ist die Übermittlung der ELENA-Meldungen aus dem Bezügezahlungsverfahren KIDICAP an die ZSS eingestellt worden.

Derzeit enthält die Bezügemitteilung noch den Hinweis "Wir sind gesetzlich verpflichtet, monatlich die in Ihrer Entgeltabrechnung enthaltenen Daten im Rahmen des Verfahrens ELENA an die Zentrale Speicherstelle zu übermitteln". Da wie zuvor beschrieben, die Datenübermittelung zwischenzeitlich eingestellt wurde, ist der Hinweis bedeutungslos geworden. Der Hinweis wird baldmöglichst entfernt.