Informationsschreiben zum Familienzuschlag (Lebenspartnerschaften)
vom: 03.02.2012
Informationsschreiben zum Familienzuschlag (Lebenspartnerschaften)
Mit dem Gesetz zur Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften werden das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und die Rundschreibenregelung des BMI per Gesetz rückwirkend zum 01.01.2009 bestätigt. Das BMI hat hierzu mit Rundschreiben vom 12.12.2011 – D 3 – 221 400/45 / D4-223 140/5 weitere Hinweise gegeben.





