Hinweise zur Wiedergewährung der Sonderzahlung
vom: 17.01.2012
Ab 01.01.2012 erhöhen sich die monatlichen Bezüge der Beamtinnen und Beamten durch den Einbau der Sonderzahlung um 2,44 Prozent.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Hinweisschreiben.





