Kindergeldrechtliche Änderungen im Zusammenhang mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011
vom: 16.12.2011
Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 tritt mit Wirkung zum 01.01.2012 in Kraft. Für die Festsetzung des Kindergeldes ergeben sich in diesem Zusammenhang einige Änderungen. Nähere Informationen können dem beigefügten Hinweisschreiben entnommen werden.
Wir bitten alle Kindergeldberechtigten, für ihre volljährigen Kinder, die bereits eine Erstausbildung bzw. ein Erststudium abgeschlossen haben und einer Erwerbstätigkeit nachgehen, den beigefügten Vordruck vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die Bundesfamilienkasse zu übersenden.





