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Einkommensgrenze der berücksichtigungsfähigen Ehegatten/Lebenspartner

vom: 27.01.2012

Einkommensgrenze der berücksichtigungsfähigen Ehegatten/Lebenspartner

Mit dem Jahreswechsel muss das Einkommen der berücksichtigungsfähigen Ehegatten/Lebenspartner neu überprüft werden.

Für 2012 eingehende Anträge, in denen Aufwendungen des Ehegatten/Lebenspartners geltend gemacht werden, ist nunmehr der Einkommensteuerbescheid 2010 maßgeblich.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem folgenden Informationsschreiben.