Einkommensgrenze der berücksichtigungsfähigen Ehegatten/Lebenspartner
vom: 27.01.2012
Einkommensgrenze der berücksichtigungsfähigen Ehegatten/Lebenspartner
Mit dem Jahreswechsel muss das Einkommen der berücksichtigungsfähigen Ehegatten/Lebenspartner neu überprüft werden.
Für 2012 eingehende Anträge, in denen Aufwendungen des Ehegatten/Lebenspartners geltend gemacht werden, ist nunmehr der Einkommensteuerbescheid 2010 maßgeblich.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem folgenden Informationsschreiben.





