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Neues Besoldungsrecht ab 1. Juli 2009

vom: 19.06.2009

Ab 1. Juli 2009 gelten neue Besoldungstabellen. Sie sind durch das Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz) vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160, 462) eingeführt worden.

Ab 1. Juli 2009 gelten neue Besoldungstabellen. Sie sind durch das Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz) vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160, 462) eingeführt worden.

Hier finden Sie einen Überblick über die besoldungsrechtlichen Änderungen.

Sollten Ihre Fragen zu Ihren Bezügen aufgrund des neuen Besoldungsrechts auf den folgenden Seiten nicht beantwortet werden, setzen Sie sich bitte über den Link Änderungsdienst mit uns in Verbindung, sofern das Bundesverwaltungsamt für Ihre Bezügebetreuung zuständig ist. Hierüber haben Sie die Möglichkeit, Ihre Frage in einem leeren Textfeld zu formulieren. Diese wird dann unmittelbar an die Bezügebetreuung weitergeleitet.



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