Änderungen bei der Berechnung der Wechselschichtzulagen bei teilzeitbeschäftigten Beamtinnen und Beamten
vom: 22.01.2010
Mit Urteil vom 26.03.2009 (2 C 12/08) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Kürzung der Wechselschicht- und Schichtzulagen nach § 20 Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) bei teilzeitbeschäftigten Bediensteten gemäß § 6 BBesG rechtmäßig ist.
Das Gericht hat aber auch festgestellt, dass die zeitlichen Mindestvoraussetzungen für die Gewährung der Wechselschichtzulage nach § 20 Abs. 1 EZulV bei teilzeitbeschäftigten Bediensteten entsprechend ihres Beschäftigungsumfanges zu reduzieren sind.

