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Kindergelderhöhung zum 01.01.2010

vom: 13.01.2010

Das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) wurde am 30.12.2009 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist somit zum 01.01.2010 in Kraft getreten.

Durch dieses Gesetz wird das monatliche Kindergeld ab Januar 2010 um 20 € je Kind erhöht. Des Weiteren erhöhen sich die Freibeträge für Kinder nach § 32 Abs. 6 Einkommensteuergesetz auf insgesamt 7.008 € je Kind.

Wenn Sie laufend Kindergeld beziehen, erfolgt die Auszahlung des neuen Betrages für Tarifbeschäftigte mit der Januarzahlung, für Besoldungsempfänger mit der Februarzahlung zuzüglich eines einmaligen Nachzahlungsbetrages für Januar in Höhe von 20 Euro pro Kind.



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