Schutzimpfung gegen die so genannte Schweinegrippe
vom: 27.10.2009
Mit Rundschreiben vom 26.10.2009, D 6 - 213 478/2, hat das Bundesministerium des Innern Informationen zur Schutzimpfung gegen die Influenza A (H1N1, so genannte "Schweinegrippe") bekannt gegeben.
Da sich der Bund für seine Beihilfeberechtigten an den auf Landesebene einzurichtenden Fonds zur Schutzimpfung gegen die so genannte "Schweinegrippe" beteiligt, haben Beihilfeberechtigte die Möglichkeit, sich in ihrem Bundesland bei der für sie bekannt gegebenen Stelle impfen zu lassen. Diese Impfung muss von den Beihilfeberechtigten nicht bezahlt werden. Wenn die Impfung außerhalb dieses Verfahrens erfolgt und privatärztlich abgerechnet wird, ist sie nicht beihilfefähig.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie in unserem Merkblatt, dem als Anlage auch das Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern vom 26.10.2009 beigefügt ist.

