Beihilfe
Dienstleister rund um das Thema Beihilfe bei Krankheit, Pflege und Geburt
Quelle: DAKAls Beamtin / Beamter oder beihilfeberechtigte/r Tarifbeschäftigte/r haben Sie ein Interesse daran, zu erfahren, welche Aufwendungen für Sie und Ihre Familie in Krankheits- und Pflegefällen erstattet werden.
Beihilfen werden in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen und zu Vorsorgemaßnahmen gewährt. Sie sind eine Beteiligung an den Krankheitskosten durch den öffentlichen Arbeitgeber und ergänzen in diesen Fällen die Eigenvorsorge der Beamten und Tarifbeschäftigten, die aus den laufenden Bezügen zu bestreiten ist.
Welche Aufwendungen notwendig und angemessen, also beihilfefähig sind, ist im wesentlichen in der Bundesbeihilfeverordnung und der dazu ergangenen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift geregelt. Erhebliche Änderungen im Beihilferecht wurden zum Jahresbeginn 2004 wirksam, als die Regelungen zur Gesundheitsreform in der gesetzlichen Krankenversicherung wirkungsgleich ins Beihilferecht übernommen wurden. Verstärkt prägen seitdem auch Regelungen des SGB V das Beihilferecht.
Um der zunehmenden Komplexität des Beihilferechts und den vielfältigen Belangen unserer Kunden gerecht werden zu können, sind in unseren Beihilfeteams in Köln nur besonders geschulte Festsetzer/innen im Einsatz, die zum Großteil über viele Jahre Erfahrungen mit den rechtlichen und tatsächlichen Fragen rund um die Beihilfe sammeln konnten. Ihr Engagement, straffe Arbeitsprozesse und der Einsatz moderner Informationstechnik gewährleisten eine hohe Qualität und Schnelligkeit. Der persönliche Ansprechpartner hat stets ein offenes Ohr für Anfragen und berät gerne auch im Vorfeld einer anstehenden Behandlung.
Die Zahl der Institutionen, die uns die Beihilfeangelegenheiten ihrer Beschäftigten übertragen haben, wächst seit 1997 stetig. Inzwischen betreuen wir über 60 Bundesbehörden, Zuwendungsempfänger, Stiftungen und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Zu unseren Kunden zählen u.a. das BMI, das Bundespräsidialamt und die Alexander von Humboldt-Stiftung.
Kundenentwicklung seit 1997
Unsere Kennzahlen:
- wir betreuen rd. 19.900 Bedienstete mit ihren Angehörigen
- im Jahr 2009 wurden über 73.300 Beihilfebescheide versandt
- die Bearbeitungszeit eines Beihilfeantrages beträgt durchschnittlich deutlich weniger als 5 Arbeitstage – vom Eingang des Beihilfeantrages bis zum Bescheidversand
in nur 0,15 % aller Beihilfefälle wurde ein begründeter Widerspruch eingelegt, der auf einem Fehler in der Beihilfefestsetzung beruht
Fehlerquote im Widerspruchsverfahren
eine Kundenbefragung in 2009 bestätigt mit Spitzennoten die sehr hohe Zufriedenheit mit der kurzen Bearbeitungsdauer und dem kompetenten Service. So bewerteten z.B. 78 % der Befragten die fachliche Kompetenz unserer Mitarbeiter/innen mit "sehr gut" bzw. "gut"
Auswertung der Kundenbefragung 2009
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie gerne persönlich.

