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Das neue "GroßkundenTicket" im Verkehrsverbund Rhein-Sieg startet zum 01.01.2010

vom: 03.11.2009

Seit den 90er Jahren profitieren Beschäftigte der verschiedensten Behörden und Einrichtungen des Bundes im Tarifgebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) von JobTicket-Verträgen, die mit unterschiedlichen Verkehrsträgern abgeschlossen wurden. Die Tarifbestimmungen für das JobTicket sehen verpflichtend eine Ticketabnahme für 100 Prozent aller Beschäftigten vor. Diese Verpflichtung konnte von vielen Behörden und Einrichtungen nicht erfüllt werden. Daher wurden 2008 die ersten JobTicket-Verträge wegen Nichterreichens der erforderlichen Abnahmequote durch deren Vertragspartner gekündigt.

Um die finanziellen Vorteile des bisherigen JobTicket-Bezuges auf eine tarifkonforme, dauerhafte und einheitliche Basis für möglichst viele Beschäftigte im Köln / Bonner Raum sicherzustellen, konnte der Bund nach langwierigen Verhandlungen mit dem VRS und der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV) eine Einigung über den Bezug von sogenannten GroßkundenTickets (GKT) erzielen. Dieses Ticket entspricht seinem Leistungsumfang nach (Nutzung im gesamten VRS-Gebiet, Mitnahmemöglichkeiten) dem des Jobtickets. Es werden auch Übergangstarife zum VRR und zum Kreis Ahrweiler angeboten.

Statt der bisherigen Abnahmequote von 100 Prozent pro Behörde bzw. Einrichtung müssen zukünftig lediglich mindestens 35 Prozent der Beschäftigten aller Behörden bzw. Einrichtungen zusammen das neue Produkt abnehmen. Damit besteht die realistische Chance, einen preisgünstigen Bezug von Tickets auf lange Sicht zu gewährleisten.

Das GKT kann von den Beschäftigten ab 01.01.2010 bestellt werden. Sofern derzeit ein Jobticketvertrag besteht, kann das GKT allerdings frühestens nach Ablauf des bestehenden JobTicket-Vertrages erworben werden.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer / Ihrem Ticketbeauftragten in Ihrer Behörde / Einrichtung oder ggf. auf Ihrer hauseigenen Intranetseite, ab wann Sie konkret ein GKT bestellen können.

Eine Bestellung ist nur mit dem Bestellvordruck zum VRS-GroßkundenTicket für den Bund (siehe unten als PDF-Datei) und ausschließlich über die Stadtwerke Bonn Verkehrs GmbH (SWBV) möglich. Ferner muss das Bestellformular gegenwärtig mindestens 6 Wochen vor Vertragsbeginn – versehen mit einer dreistelligen Organisationsnummer und einer Bestätigung der Behörde / Einrichtung über ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis – bei der SWBV vorliegen.

Die dreistellige Nummer wurde den Ticketbeauftragten der einzelnen Behörden und Einrichtungen vom Bundesverwaltungsamt bereits zur Verfügung gestellt.

Für Beschäftigte aus Behörden und Einrichtungen, die das GKT ab 01.01.2010 nutzen wollen, ist daher besondere Eile geboten: Die Bestellungen müssen aus organisatorischen Gründen bis 16.11.2009 vorliegen! Später eingehende GKT-Anträge können ggf. erst zum 01.02.2010 berücksichtigt werden.

Ein Vertragsverhältnis entsteht künftig unmittelbar zwischen SWBV und den Beschäftigten. Dementsprechend ist die SWBV zentraler Ansprechpartner für alle Fragen zum GKT. Die SWBV erreichen Sie wie folgt:

Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH
JobTicket-Team
Sandkaule 2, 53111 Bonn
Telefon: 0228-711-4620
Telefax: 0228-711-4619
E-Mail: jobticket@stadtwerke-bonn.de
Internet: www.swb-busundbahn.de

Die SWBV senden die neuen GKT direkt an die private Anschrift der Beschäftigten und zieht monatlich im Lastschriftverfahren den Ticketpreis (siehe unten) zuzüglich einer Aufwandspauschale für das Ticketmanagement in Höhe von 0,70 Euro pro Monat vom Konto der Beschäftigten ein.

Das GKT ist ein persönlicher, nicht übertragbarer Fahrausweis und gilt als Fahrberechtigung für den Inhaber nur in Verbindung mit einem aktuellen, gültigen Dienst- oder amtlichen Lichtbildausweis. Die Laufzeit jedes einzelnen Ticketvertrages richtet sich grundsätzlich nach dem Vertragsjahr des Grundvertrages (01.01. bis 31.12. eines Jahres) und verlängert sich ohne Kündigung um jeweils ein weiteres Jahr.

Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Tarifbestimmungen. Sobald diese von der Aufsichtsbehörde genehmigt sind, finden Sie diese auf den Internetseiten der SWBV und des VRS.

Es gelten ab 01.01.2010 folgende GKT-Preise je Monat:

Standortkategorie 1 (Dienststelle in Köln oder Bonn)49,00 Euro
Standortkategorie 2 (Dienststelle in anderen Städten / Gemeinden)46,60 Euro

Für die Übergangstarife VRS / VRR und VRS / Ahr gelten in 2010 folgende Preise je Monat:

Übergangstarif VRS / VRR32,00 Euro
Übergangstarif VRS / Ahr16,10 Euro

Information für alle, die gegenwärtig ein "normales Abonnement" (kein JobTicket!) im VRS nutzen:

Nach den Tarifbestimmungen des VRS haben Abonnements eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich – ohne Kündigung - jeweils um weitere zwölf Monate.

Eine Kündigung vor Ablauf der Jahresfrist ist möglich, wenn unmittelbar anschließend ein GKT abgenommen wird.

Für die Kündigungsfristen und Rückgabe der Chipkarten gelten die gültigen Tarifbestimmungen. Die Kündigung des Abonnements muss von dem jeweiligen Abonnenten unmittelbar und in schriftlicher Form an das Vertragsverkehrsunternehmen erfolgen, bei dem die Bestellung des Abonnements getätigt wurde. Dabei sollte der jeweilige Nutzer mitteilen, dass er ab dem Folgemonat nach Kündigung am Großkundenticket teilnimmt.

Zur Verfahrenserleichterung können Sie unten einen entsprechenden Vordruck herunterladen.



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